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Counterparty risk

Risiko der Nichterfüllung durch die Gegenpartei

Counterparty risk ist das Risiko, dass die andere Seite ihren Teil einer Vereinbarung nicht erfüllt. Der Bitcoin-Kurs allein reicht nicht als Maßstab: Auch ein Dienstleister muss Vermögen tatsächlich herausgeben oder seine Schulden bezahlen.

Counterparty risk beschreibt die Abhängigkeit davon, ob ein Vertragspartner eine vereinbarte Pflicht erfüllt. Nach einem Kauf warten Sie auf Bitcoin, bei einer Verwahrung auf deren Rückgabe oder aus einem anderen Vertrag auf Geld. Der gefährdete Betrag, die Ausfallwahrscheinlichkeit und der endgültige Verlust sind unterschiedliche Größen.

Peter hat BTC gekauft, und der Anbieter hat sie wie vereinbart an seine Wallet geschickt. Ein späterer Kursrückgang ist Marktrisiko. Liefert der Anbieter die versprochenen Bitcoin dagegen nicht, geht es um die Erfüllung durch den Vertragspartner. Eine betriebliche Verzögerung allein beweist jedoch keine Insolvenz. Basel CRE50 verwendet den engeren bankaufsichtlichen Begriff counterparty credit risk, kurz CCR: Ausfall vor der endgültigen Abwicklung einer Transaktion, bei der je nach aktuellem Wert beide Seiten gefährdet sein können. Diese Definition erfasst nicht automatisch jedes Risiko eines Bitcoin-Dienstes. [1]

Das Logo einer App muss nicht die Firma benennen, die Peter etwas schuldet. Entscheidend sind die Vertragspartei, ihre Pflichten und das für den Vertrag geltende Recht. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, BCBS, betont deshalb die Prüfung der Gegenpartei zu Beginn und während der Geschäftsbeziehung. Für normale Nutzer lautet die praktische Frage: Mit wem habe ich den Vertrag, und für welche Leistung ist diese Firma verantwortlich? Gute Erfahrungen beim Kauf über eine Gesellschaft belegen nicht, dass eine andere Gesellschaft desselben Konzerns einen Kredit zurückzahlen kann. [2]

Ein genaueres Beispiel bietet ein Derivat, also ein Vertrag, dessen Wert von einem zugrunde liegenden Vermögenswert abhängt. Sein Nominalbetrag beträgt 100.000 USD und dient zur Berechnung vertraglicher Zahlungen. Sein heutiger positiver Wert liegt aber bei 5.000 USD. Ohne Sicherheiten, Aufrechnung und Erlöse aus einer Insolvenz beträgt die aktuelle Exposition in unserem Modell 5.000 USD, nicht automatisch den gesamten Nominalbetrag. Basel CRE50 verbindet sie mit den Kosten für den Ersatz des Geschäfts. Das ist eine Risikogröße, kein bereits eingetretener Verlust. Künftige Kursänderungen können sie verändern; andere Einlagen oder Schulden bewertet das Beispiel nicht. [1]

In einem weiteren eigenen Beispiel hat Peter gegenüber derselben Gegenpartei zwei Positionen: +5.000 USD und −3.000 USD. Die erste ist zu seinen Gunsten, die zweite seine Verpflichtung. Deckt eine wirksame und rechtlich durchsetzbare Netting-Vereinbarung beide ab, verbleiben nach der Aufrechnung 2.000 USD. Ohne eine entsprechende Vereinbarung darf dieses Ergebnis nicht vorausgesetzt werden. Basel CRE50 knüpft die gemeinsame Behandlung von Transaktionen an rechtlich durchsetzbare Bedingungen. Zwei Konten unter ähnlichen Markennamen lassen sich daher nicht einfach verrechnen; sie können verschiedenen Firmen oder Vertragsverhältnissen zugeordnet sein. [1]

Collateral bezeichnet Vermögen, das eine Verpflichtung bei Ausfall des Schuldners abdecken soll. Damit es Peter tatsächlich hilft, muss er darauf zugreifen und es nötigenfalls verkaufen können. Sein Wert kann gerade dann fallen, wenn der Schuldner in Schwierigkeiten gerät. Basel CRE22 nennt außerdem rechtliche, betriebliche und Liquiditätsrisiken, etwa Schwierigkeiten beim rechtzeitigen Verkauf. Den heutigen Sicherheitenwert auf dem Papier von der Schuld abzuziehen garantiert weder denselben Verkaufserlös noch schnellen Zugriff auf das Vermögen. [3]

Eine große Wallet des Anbieters zeigt weder dessen Schulden noch die rechtliche Eigentümerschaft am Vermögen. Das Office of the Investor Advocate bei der US-Abschlussprüferaufsicht PCAOB erläuterte 2023 die Grenzen von Proof of Reserves-Berichten, kurz PoR. Entscheidend ist der Prüfungsumfang: Eine Momentaufnahme kann Verbindlichkeiten, Kundenrechte oder lediglich geliehene Reserven auslassen. Auch die spätere Verwendung zeigt sie nicht. Ein solcher Bericht ersetzt keine Abschlussprüfung und garantiert nicht die Auszahlung aller Kunden. Der Hinweis gibt die Auffassung dieses Büros wieder; er ist keine neue PCAOB-Regel. [4]

Peter kann bei derselben Gruppe ein Handelskonto, eine Verwahrung und einen Kredit haben. Verschiedene Bildschirmansichten bedeuten nicht unbedingt getrennte Risiken. BCBS empfiehlt, gesamte Expositionen und verbundene Unternehmen mit mehreren Kennzahlen und Stressszenarien zu betrachten: Was geschieht bei einem Kurssprung, knappen verfügbaren Mitteln oder massenhaften Auszahlungen? Vertrauen kann deshalb nicht allein auf einer problemlos erfolgten kleinen Auszahlung beruhen. Wichtig ist auch, wie viel von derselben Quelle abhängt und ob sich diese Abhängigkeit rechtzeitig verringern lässt. [2]

Vor einer Einzahlung sollte klar sein, wie ein Vertragsverstoß gemeldet wird, welche Fristen gelten und was den eigenen Anspruch belegt. BCBS und Basel verbinden Risikosteuerung mit der tatsächlichen Durchsetzbarkeit von Rechten, auch an Sicherheiten. Vertragskopien und Übertragungsbelege helfen zu klären, was vereinbart und erfüllt wurde. Die eigene Verwahrung von BTC verändert die Abhängigkeit vom Verwahrer, beseitigt aber weder Schlüsselrisiken noch Risiken aus anderen Verträgen. Verlorene Schlüssel können den Zugriff auch ohne Ausfall einer Gegenpartei verhindern. [2] [3]

Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit Rehypothecation, Collateral, Settlement risk, Proof of reserves. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem Custodial Exchange, Collaborative Custody, Fedimint, Cashu.

DOC · 001Basel Framework — CRE50 counterparty risk definitionsDokumentation DOC · 002BCBS — Counterparty credit risk management (2024)Dokumentation DOC · 003Basel Framework — CRE22 credit risk mitigationDokumentation DOC · 004PCAOB Investor Advocate — Proof of reserve reports (2023)Dokumentation
Überarbeitet: Quellenbasiert · Keine Anlageberatung