Fair value accounting verwendet bei den dafür vorgesehenen Posten den beizulegenden Zeitwert, also eine Bewertung nach aktuellen Marktbedingungen. Der Buchwert ist der in den Abschlüssen erfasste Betrag. Er entspricht nicht automatisch einem Kontostand oder Verkaufserlös. Rechnungslegungsregeln, Art des Vermögenswerts und Zweck der Haltung sind entscheidend. Der Begriff verspricht weder sicheren Ertrag noch sofortige Verkäuflichkeit.
Stellen wir uns einen Kauf für 100 USD, US-Dollar, vor. Der geschätzte heutige beizulegende Zeitwert ist 120. Die Differenz von 20 bedeutet noch keinen automatisch ausweisbaren Gewinn. Zuerst müssen wir die bilanzielle Behandlung und den Ort der Erfassung kennen. IFRS 13, Teil der International Financial Reporting Standards, erklärt die Bewertung, wenn ein anderer Standard sie verlangt oder erlaubt. Er schreibt nicht selbst vor, sämtliche Vermögenswerte neu zu bewerten. „Wie bestimmen wir den Wert?“ und „Wann und wo erfassen wir ihn?“ sind unterschiedliche Fragen. [1]
IFRS 13 betrachtet den Preis, der am Bewertungsstichtag bei einem geordneten Geschäft für den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt oder für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Gemeint ist weder ein Notverkauf noch der Wunschpreis des Eigentümers. Vorrang hat der zugängliche Hauptmarkt mit dem größten Volumen und der höchsten Aktivität. Fehlt ein Hauptmarkt, wird nach den Regeln des Standards der vorteilhafteste zugängliche Markt verwendet. Die höchste Zahl irgendeiner Börse genügt nicht. Datum, Uhrzeit und Marktzugang der Firma gehören zur Erklärung des Ergebnisses. [1]
In unserem Beispiel beträgt der Preis 100 USD und die Verkaufsgebühr 3. Der Nettozufluss nach dieser Gebühr ist 97. Unter diesen Annahmen ist der beizulegende Zeitwert 100 und nicht 97: IFRS 13 zieht Transaktionskosten davon nicht ab. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist eine andere Größe. Transport hat eine eigene Rolle. Ist der Standort eine Eigenschaft eines physischen Rohstoffs, können Transportkosten zum Markt in die Bewertung eingehen. Dieser Fall ist nicht mit einer gewöhnlichen Börsenprovision gleichzusetzen. [1]
IFRS 13 ordnet Bewertungsdaten in eine Hierarchie ein. Stufe 1 verwendet unveränderte Preise identischer Vermögenswerte auf zugänglichen aktiven Märkten, Stufe 2 andere beobachtbare Daten und Stufe 3 nicht beobachtbare Daten, also Schätzungen von Marktteilnehmerannahmen ohne direkte Marktdaten. Die wesentliche Eingangsgröße mit dem niedrigsten Rang bestimmt die Einstufung der gesamten Bewertung; Stufen werden nicht gemittelt. Unser eigenes Modell zeigt die Empfindlichkeit: Eine Zahlung von 100 in genau einem Jahr ist bei 5% geforderter Rendite heute etwa 95,24 wert, bei 10% etwa 90,91, ohne Ausfall und Kosten. Das ist kein BTC-Börsenkurs. Stufe 1 bezeichnet eine Datenart, keine sichere Anlage. [1]
Dieser Abschnitt ist ein Rechnungslegungsexkurs: US GAAP, die allgemein anerkannten amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze, sind nicht mit IFRS gleichzusetzen. Das Financial Accounting Standards Board (FASB), der amerikanische Standardsetzer, führte mit ASU 2023-08 für bestimmte Kryptowerte die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im Nettoergebnis ein. Alle Bedingungen müssen erfüllt sein: immaterieller Vermögenswert ohne körperliche Substanz nach der einschlägigen Rechnungslegungsdefinition; keine durchsetzbaren Ansprüche auf zugrunde liegende Güter, Dienstleistungen oder andere Vermögenswerte; Entstehung oder Bestehen auf einem verteilten, unter Teilnehmern geteilten Register; kryptografische Sicherung und Austauschbarkeit der Einheiten; keine Schaffung oder Ausgabe durch das berichtende Unternehmen oder eine nahestehende Partei. Ein NFT, ein nicht austauschbarer Token, ist daher nicht automatisch erfasst. Die Regel gilt für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 15. Dezember 2024, bei Kalenderjahren gewöhnlich ab dem 1. Januar 2025; frühere Anwendung war erlaubt. [2]
Nehmen wir unser eigenes Beispiel einer Folgebewertung in diesem amerikanischen Regime. Eine Firma besitzt 2 BTC zu 50000 USD je BTC, also einen Wert von 100000. Bei einem Preis von 60000 sind es 120000 und eine Neubewertung von +20000. Ohne Verkauf beträgt der Geldzufluss aus der Neubewertung 0. Danach fällt der Preis auf 45000: Der Wert beträgt 90000 und die Änderung in der nächsten Periode −30000, nicht −10000 gegenüber dem ursprünglichen Ausgangswert. Es bleiben 2 BTC. Coin-Menge, Bewertungsgewinn und Geldzufluss sind verschiedene Dinge. Steuern, Gebühren und Wechselkurseffekte bleiben im Beispiel außen vor. [2] [5]
Im Juni 2019 befasste sich das IFRS Interpretations Committee mit einer abgegrenzten Art von Kryptowährungen. Für Bestände zum Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb galt IAS 2, der Vorrätestandard; ansonsten IAS 38 für immaterielle Vermögenswerte. Vorräte können auch immaterielle Posten sein, nicht nur Waren im Lager. Rohstoffmakler und -händler unter der einschlägigen Ausnahme in IAS 2 verwenden den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. IAS 38 erlaubt unter den Bedingungen eines aktiven Markts ein Neubewertungsmodell. Das übernimmt dennoch nicht sämtliche FASB-Regeln. Zuerst ist zu klären, was die Firma hält, warum und nach welchem Regime sie bilanziert. [3] [4]
Unsere Überleitung in USD beginnt mit einem Buchwert von 100000. Zugänge von 30000, Abgänge zum Buchwert von 20000 und eine Neubewertung von 20000 ergeben: 100000+30000−20000+20000 = 130000. Abgänge meinen hier den ausgebuchten Wert, nicht unbedingt den Verkaufserlös. Die Überleitung ersetzt keine Kapitalflussrechnung, also cash flow mit tatsächlichen Ein- und Auszahlungen. Lesen wir daneben Coin-Mengen, Anschaffungskosten, Bewertungsgrundlagen und Verkaufsbeschränkungen. Auch ein hoher Buchwert beweist allein weder die Kontrolle der privaten Schlüssel zum Ausgeben von BTC noch die Möglichkeit, Vermögen von einem Verwahrer abzuziehen. [2] [5]
Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit Interest rate risk, Impairment accounting, FASB ASU 2023-08, Cash flow. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem Impairment accounting, FASB ASU 2023-08, Accounting Policy, Elon Musk.