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Fair-Value-Bilanzierung von Bitcoin

US-GAAP-Behandlung, die geeignete Kryptoanlagen in jeder Periode zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

FASB ASU 2023-08 verlangt für erfasste fungible Kryptoassets wie Bitcoin Fair Value mit Veränderungen im Periodenergebnis. Gültig für Geschäftsjahre nach dem 15. Dezember 2024; frühere Anwendung ist möglich.

Der Standard ersetzt das asymmetrische Impairment-Modell. Auf- und Abwärtsbewegungen ändern Buchwert und Ergebnis zum Berichtsstichtag.

Der Anwendungsbereich verlangt ein immaterielles, fungibles, kryptographisch gesichertes Distributed-Ledger-Asset ohne Anspruch auf andere Güter und ohne Ausgabe durch die berichtende Einheit.

Gefordert sind getrennte Darstellung und Angaben zu Einheiten, Kostenbasis, Beschränkungen, Zugängen, Verkäufen, Gewinnen und Verlusten.

Fair Value beweist weder Liquidität noch Schlüsselkontrolle oder fehlendes Gegenparteirisiko. Ergebnisvolatilität und Steuerabweichungen bleiben.

Für Vergleiche sind Einführung, Preisquelle, Zeitzone, Umfang und Verwahrung festzuhalten. Bilanzierung ändert keine Bitcoin-Konsensregel.

Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit FASB ASU 2023-08, Bitcoin in der Unternehmenstreasury, Frühere Impairment-Bilanzierung, Volatilität. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem Bitcoin in der Unternehmenstreasury, Frühere Impairment-Bilanzierung, FASB ASU 2023-08, Bitcoin-Bilanzierungsrichtlinie.

DOC · 001FASB ASU 2023-08 — Accounting for Crypto AssetsSpezifikationDOC · 002FASB — Accounting for and Disclosure of Crypto AssetsPrimärquelle
Geprüft am 1. August 2026Quellenbasiert · Keine Anlageberatung