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Accounting Policy

Bilanzierungsgrundsätze für Bitcoin

Accounting Policy erklärt, nach welchen Regeln ein Unternehmen Bitcoin bilanziert. So lässt sich unterscheiden, ob ein ausgewiesener Gewinn aus einem Verkauf oder nur aus einer neuen Bewertung stammt.

Accounting Policy bezeichnet die Bilanzierungsgrundsätze und Verfahren für die Erstellung von Abschlüssen. Bei Bitcoin betreffen sie etwa Einordnung, Bewertung und Erläuterungen im Anhang. Sie richten sich nach den geltenden Regeln, der Unternehmenstätigkeit und dem Berichtszeitraum; die Methode mit dem schönsten Gewinn ist nicht frei wählbar.

Peter liest den Bericht eines Unternehmens, das BTC hält, und sieht einen hohen Gewinn. Bevor er daraus auf mehr Geld auf dem Bankkonto schließt, muss er die Bilanzierung verstehen. Die Accounting Policy ist dieses Regelwerk, kein Handelsplan für Bitcoin-Käufe. Der internationale Rechnungslegungsstandard IAS 8 verlangt die Anwendung eines Standards, der einen Vorgang konkret regelt. Fehlt eine solche Vorgabe, folgt die Ermessensentscheidung einer Hierarchie: zunächst Regeln für ähnliche Sachverhalte, dann grundlegende Bilanzierungskonzepte. Das Unternehmen darf nicht einfach das angenehmste Ergebnis wählen. [1]

Die internationalen Rechnungslegungsstandards heißen IFRS. Ihr Interpretationskomitee erläuterte 2019 den Umgang mit einer definierten Gruppe von Kryptowährungen. Werden sie im gewöhnlichen Geschäft zur Veräußerung gehalten, gilt IAS 2 für Vorräte; andernfalls IAS 38 für immaterielle Vermögenswerte, also solche ohne körperliche Substanz. Bei BTC kommt es daher auch auf die Rolle des Halters an. Ein Händler, der zum baldigen Weiterverkauf kauft, kann unter den einschlägigen Voraussetzungen den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten verwenden. Diese Sonderbehandlung gilt nicht automatisch für ein Unternehmen, das Bitcoin als langfristige Reserve hält. [2]

Die allgemein anerkannten US-Rechnungslegungsgrundsätze heißen US GAAP. Die Aktualisierung ASU 2023-08 verlangt für Vermögenswerte, die sämtliche Kriterien ihres Anwendungsbereichs erfüllen, die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgswirksamen Änderungen. Gemeint ist eine Bewertung anhand des Verkaufspreises zwischen Marktteilnehmern bei einer geordneten Transaktion am Bewertungsstichtag. Zu den Kriterien gehören ein immaterieller Vermögenswert, die Erfassung auf einem verteilten Register, kryptografische Sicherung und Austauschbarkeit der Einheiten. Außerdem darf kein durchsetzbarer Anspruch auf zugrunde liegende Güter, Dienstleistungen oder andere Vermögenswerte bestehen; die Einheit darf auch nicht vom Unternehmen oder einer nahestehenden Partei geschaffen oder ausgegeben sein. Was für BTC gilt, gilt daher nicht zwangsläufig für jeden Token. [3]

Ein eigenes einfaches Modell: Ein Unternehmen hält 10 BTC, deren Bewertung von jeweils 50 000 auf 60 000 USD steigt. Der Gesamtwert wächst von 500 000 auf 600 000 USD. Wird diese Differenz nach dem angewandten Modell erfolgswirksam erfasst, entsteht ein Buchgewinn von 100 000 USD. Verkauft wurde jedoch nichts: Das Unternehmen hält weiterhin gleich viele Bitcoin und hat durch die Neubewertung kein Geld erhalten. Steuern und andere Kosten bleiben im Beispiel außen vor. Peter kann so einen höheren ausgewiesenen Wert von den tatsächlichen Einnahmen eines Verkaufs unterscheiden. [3]

ASU 2023-08 gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen, einschließlich der Zwischenperioden innerhalb dieser Jahre. Ein Zwischenbericht deckt nur einen Teil des Jahres ab. Bei einem Kalendergeschäftsjahr ohne frühere Anwendung ist der Beginn daher der 1. Januar 2025. Eine frühere Anwendung ist unter den festgelegten Bedingungen erlaubt; bei Einführung während eines Jahres wird von dessen Beginn ausgegangen. Peter muss deshalb Zeitraum und Übergang zur neuen Bilanzierung prüfen. Das Datum einer Pressemitteilung reicht nicht aus, und verschiedene Unternehmen müssen nicht gleichzeitig umgestellt haben. [3]

Angenommen, das Unternehmen ändert eine Zahl zu seinen BTC. Entscheidend ist der Grund. IAS 8 unterscheidet eine Änderung der Bilanzierungsmethode, eine Schätzungsänderung aufgrund neuer Informationen und die Korrektur eines Fehlers in einem früheren Abschluss. Methodenänderungen wirken grundsätzlich rückwirkend, vorbehaltlich Ausnahmen und besonderer Übergangsregeln. Neue Schätzungen wirken dagegen auf die laufende und gegebenenfalls zukünftige Perioden. Wesentliche Fehler früherer Perioden werden grundsätzlich rückwirkend korrigiert, sofern dies durchführbar ist. Das ist keine bloße Wortwahl: Neue Erkenntnisse sind etwas anderes als das frühere Übergehen bereits verfügbarer Informationen. [1]

Peter sollte nicht bei einer einzigen Gewinnzeile stehen bleiben. ASU 2023-08 verlangt bei wesentlichen Kryptoanlagen Angaben zu Bezeichnung, Menge, Kostenbasis und beizulegendem Zeitwert. Die Kostenbasis erfasst die dem Bestand zugeordneten Kosten, nicht seinen heutigen Marktpreis. Wichtig sind außerdem vertragliche Verkaufsbeschränkungen und deren Restlaufzeit. Jährliche Angaben verbinden den Anfangs- mit dem Endbestand über Zugänge, Abgänge, Gewinne und Verluste. Erst diese Informationen zeigen, ob sich der ausgewiesene BTC-Wert wegen Käufen, Verkäufen oder Neubewertungen verändert hat. [3]

Eigene BTC des Unternehmens sind von der Verwahrung für Kunden zu unterscheiden. SAB 122 hob die Hinweise von SAB 121 zur Sicherung von Kunden-Kryptoanlagen auf, nicht aber die Prüfung möglicher Verluste aus dieser Verantwortung nach den einschlägigen Regeln. Selbst sorgfältig formulierte Bilanzierungsgrundsätze zeigen nicht, wer Zugriff auf die Schlüssel hat oder ob deren Sicherungskopie sicher ist. Sie bestimmen auch nicht allein die Steuerpflicht; dafür gelten die jeweiligen Steuervorschriften. Für Peter sind Abschlüsse eine wichtige Informationsquelle, doch Eigentum, Sicherheit und Steuern bleiben getrennte Fragen. [4]

Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit SAB 121, Fair value accounting, Basel Crypto Standard. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem SAB 121, Basel Crypto Standard.

DOC · 001IFRS — IAS 8 accounting policiesDokumentation DOC · 002IFRS — Holdings of Cryptocurrencies (2019)Dokumentation DOC · 003FASB — ASU 2023-08Dokumentation DOC · 004SEC — Staff Accounting Bulletin No. 122Dokumentation
Überarbeitet: Quellenbasiert · Keine Anlageberatung