Basel Crypto Standard ist ein internationaler Standard für Krypto-Exposures von Banken: Positionen, durch die eine Bank den Risiken solcher Vermögenswerte ausgesetzt ist. Kapital soll Verluste auffangen und ist nicht dasselbe wie Bargeld im Tresor. Hier geht es um SCO60 und DIS55 in der zur Umsetzung ab Januar 2026 vorgesehenen Fassung. Welche Regeln eine bestimmte Bank rechtlich binden, ergibt sich aus der jeweils geltenden Rechtsordnung.
Paul liest, dass eine Bank BTC halten möchte. Er fragt sich, was bei einem Kursverlust passiert. Genau für solche Situationen gibt es Kapitalanforderungen: Die Bank braucht genügend Mittel, die Verluste auffangen können. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, kurz BCBS, entwickelt internationale Standards. Seine Beschlüsse haben für sich genommen jedoch keine Rechtskraft. Die Mitglieder verpflichten sich zur Umsetzung in ihren Rechtsordnungen; die Europäische Union hat beispielsweise eine eigene Übergangsregelung beschlossen. Um die Pflichten einer konkreten Bank zu verstehen, genügt der Basler Text deshalb nicht. Auch örtliches Recht und Bankenaufsicht sind maßgeblich. [1] [5]
Im Juli 2024 nannte der BCBS den 1. Januar 2026 als Umsetzungstermin für den geänderten Standard und die Offenlegungsregeln. Auf diese Fassung bezieht sich dieser Eintrag. Das Datum allein beweist nicht, dass jedes Land dieselben Regeln am selben Tag eingeführt hat. Wenn Paul eine Meldung über BTC bei einer Bank einordnet, muss er deshalb auch das Land, die konkrete Bankgesellschaft und die dort geltenden Vorschriften kennen. Der internationale Zeitplan ist ein gemeinsames Ziel, kein Nachweis der Rechtslage jeder einzelnen Bank. [2]
SCO60 unterscheidet danach, was ein Vermögenswert darstellt und ob er festgelegte Bedingungen erfüllt. Gruppe 1a umfasst geeignete tokenisierte traditionelle Vermögenswerte, etwa digital erfasste Rechte an einer Anleihe. Gruppe 1b betrifft Vermögenswerte mit einem wirksamen Mechanismus zur Wertstabilisierung. Die Bezeichnung Stablecoin allein reicht nicht. Vermögenswerte, die die Bedingungen der ersten Gruppe nicht erfüllen, fallen in die zweite. BTC ist weder eine Forderung gegen einen Emittenten noch ein über einen Stabilisierungsmechanismus an einen anderen Vermögenswert gebundener Token. Daher gehört BTC nicht zur ersten Gruppe. Die Einordnung dient der Bankberechnung und ist keine Rangliste guter Anlagen. [3]
Stellen wir uns eine Bank vor, die BTC hält und gleichzeitig ein Geschäft abschließt, das Verluste bei fallenden Kursen begrenzen soll. Eine solche Risikobegrenzung heißt Absicherung. In Gruppe 2a kann sie unter bestimmten Bedingungen teilweise angerechnet werden. Die Bank muss gegenüber der Aufsicht die Kriterien für das Instrument, die Marktliquidität und die verfügbaren Kursdaten nachweisen. Dass überhaupt ein börsengehandelter Bitcoin-Fonds existiert, genügt nicht. Ohne diesen Nachweis gilt Gruppe 2b, bei der die Absicherung für diese Kapitalberechnung nicht anerkannt wird. Die Aussage, zwei Geschäfte würden sich gegenseitig aufheben, reicht also nicht. [3]
Unser vereinfachtes Beispiel: Eine Bank hat eine Position der Gruppe 2b im Wert von 100 USD. Mit einem Risikogewicht von 1250 % ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 1250 USD an RWA, also risikogewichteten Aktiva. Bei einer grundlegenden Kapitalquote von 8 % sind dafür 100 USD Kapital erforderlich, nicht 1250 USD zurückgelegtes Bargeld. Das Gewicht wird je Vermögenswert auf den höheren absoluten Gesamtbetrag der Long- oder Short-Positionen angewandt. Long profitiert typischerweise von steigenden, Short von fallenden Kursen. Für Derivate gelten weitere Regeln; das Modell berechnet nicht sämtliche Anforderungen an die Bank. [3]
Die gesamte Exposure zur zweiten Gruppe sollte grundsätzlich höchstens 1 % des Tier 1-Kapitals betragen und darf 2 % nicht überschreiten. Tier 1 bezeichnet regulatorisches Kernkapital, das Verluste bei laufendem Bankbetrieb auffangen kann. Es ist nicht die Summe der Kundeneinlagen. Erfasst werden direkte BTC-Bestände ebenso wie entsprechende Derivate und indirekte Positionen über Fonds. Die Prozentsätze empfehlen deshalb nicht, welchen Anteil privater Ersparnisse jemand in Bitcoin investieren sollte. Sie begrenzen das Bankrisiko im Verhältnis zum Kapital. [3]
Wird die Schwelle von 1 % überschritten, verlangt der Standard eine sofortige Meldung an die Aufsicht und eine rasche Korrektur. Bis zur Wiederherstellung der Einhaltung verschärft sich die Kapitalberechnung nach der vorgegebenen Formel. Oberhalb von 2 % werden sämtliche Positionen der zweiten Gruppe bei der Kapitalberechnung wie Gruppe 2b behandelt. Für die Grenzprüfung zählt je Vermögenswert der höhere absolute Betrag der Long- oder Short-Exposure; Derivate werden anhand ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem Preis des Basiswerts umgerechnet. Ein Gegengeschäft lässt den BTC-Bestand hierfür also nicht einfach verschwinden. Die Überschreitung ist keine reguläre Möglichkeit, die Grenze auszuweiten. [3]
DIS55 ergänzt den Kapitalrahmen um öffentliche Angaben. Die Bank beschreibt Tätigkeiten und Risiken und veröffentlicht Informationen über Exposures, Kapitalanforderungen, bilanzielle Einordnung und Liquidität, also die Fähigkeit, fällige Verpflichtungen zu erfüllen. Paul kann dadurch besser verstehen, was eine ausgewiesene BTC-Position bedeutet. Der Bericht allein erlaubt die Tätigkeit aber nicht und beweist auch keine sichere Verwahrung. Wer die Schlüssel kontrolliert, was bei verlorenen Zugriffsmöglichkeiten geschieht und wem die Vermögenswerte rechtlich gehören, bleibt gesondert zu klären. [4]
Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit Accounting Policy, Capital Requirement, Bank Bitcoin custody. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem Accounting Policy, Capital Requirement.