Capital Requirement bedeutet Kapitalanforderung: eine Vorgabe für Menge und Qualität des Kapitals im Verhältnis zu den Risiken einer Bank oder zum Umfang ihrer Positionen, etwa Kredite und Anlagen. Eine Kapitalquote vergleicht dieses Kapital mit der jeweiligen Berechnungsgrundlage. Bei einer Bank mit BTC-Geschäften zählen Tätigkeit, Rechtsordnung und Zeitraum; ein einzelner Prozentsatz beschreibt nicht das gesamte Regelwerk.
Jana liest, eine Bank habe ihr Kapital gestärkt, und denkt an mehr Bargeld im Tresor. Kapital ist jedoch kein gesonderter Stapel Banknoten. Die Europäische Zentralbank, englisch kurz ECB, beschreibt es als Finanzierung, die Verluste auffangen hilft. Dazu zählen etwa Mittel von Aktionären und einbehaltene Gewinne. Kundeneinlagen sind dagegen Schulden gegenüber den Kunden. Verluste aus einem nicht zurückgezahlten Kredit oder einer eigenen BTC-Position können das Kapital vermindern. Es soll helfen, solche Verluste zu verkraften, und bedeutet nicht, dass sie unmöglich wären. [1]
RBC20 legt grundlegende Mindestquoten gegenüber den RWA, den risikogewichteten Aktiva, fest: CET1 4,5 %, Tier 1 6 % und Gesamtkapital 8 %. CET1 bezeichnet das hochwertigste harte Kernkapital, insbesondere anrechenbare Stammaktien und einbehaltene Gewinne. Tier 1 umfasst dieses sowie weiteres anrechenbares Kapital, das Verluste im laufenden Betrieb auffangen kann. Zum Gesamtkapital kommt anrechenbares Ergänzungskapital hinzu. Es handelt sich um Anforderungen an ineinander enthaltene Kategorien, nicht um drei zu addierende Sätze. Die Bank muss alle gleichzeitig erfüllen; gerechnet wird mit Kapital nach den vorgeschriebenen regulatorischen Anpassungen. [2]
RWA sind nicht bloß die addierten Buchwerte aller Bankaktiva. Sie bilden Risiken nach festgelegten Methoden ab. Kreditrisiko entsteht etwa, wenn ein Schuldner nicht zahlt, Marktrisiko durch Preisbewegungen und operationelles Risiko durch versagende Prozesse, Menschen oder Systeme. Die Regeln fassen diese Bereiche zu einer gemeinsamen Grundlage der Kapitalberechnung zusammen. Zwei Banken mit gleich großen Vermögensbeständen können deshalb unterschiedliche RWA haben. Bei BTC kommt es auf die tatsächliche Position und deren regulatorische Einordnung an, nicht allein auf die Zahl der Coins. [2]
In unserem Modell hat eine Bank RWA von 100 Millionen USD und regulatorisches Gesamtkapital von 10 Millionen USD. Ihre Quote beträgt 10 %. Die grundlegenden 8 % entsprechen 8 Millionen USD; die Differenz beträgt 2 Millionen. Jana sollte daraus nicht schließen, dass dieser Betrag sofort an Aktionäre ausgeschüttet werden darf. Das Beispiel lässt weitere Anforderungen und die Zusammensetzung des Kapitals außer Acht. Eine ausreichende Gesamtquote kann mit zu wenig Kapital in einer vorgeschriebenen höherwertigen Kategorie einhergehen. Das Ergebnis erklärt die Rechnung, belegt aber weder frei verfügbares Geld noch die Einhaltung aller Regeln. [2]
In der europäischen Aufsicht unterscheidet die ECB die grundlegende Säule Pillar 1, die zusätzliche Pillar 2 Requirement für bankspezifische Risiken und Kapitalpuffer. Diese Puffer sind weitere Kapitalanforderungen, keine bilanziellen Schätzungen künftiger Aufwendungen. Pillar 2 Guidance ist eine gesonderte aufsichtliche Erwartung für Stresszeiten und nicht dieselbe Rechtskategorie wie eine verbindliche Anforderung. Beides ist bei der Bewertung einer Bank relevant, darf aber nicht verwechselt werden. Bei einem Institut mit BTC-Geschäften braucht Jana daher die konkrete Aufsichtsentscheidung und das geltende Regelwerk. Ein aus einer Meldung abgeleiteter pauschaler Zuschlag reicht nicht. [1]
Die Leverage Ratio, also Verschuldungsquote, verwendet keine Risikogewichte. Die ECB beschreibt sie als Tier 1 geteilt durch die maßgebliche Gesamtrisikopositionsmessgröße einschließlich außerbilanzieller Posten. Dazu zählen bestimmte Zusagen, die nicht als gewöhnliche Aktiva in der Bilanz stehen. So sollen übermäßig große Positionen im Verhältnis zum Kapital begrenzt werden, selbst wenn die risikobasierte Rechnung günstig aussieht. Das europäische Grundminimum von 3 % sind deshalb nicht zusätzliche 3 % derselben RWA. Der Nenner unterscheidet sich, und für einzelne Banken können weitere Anforderungen gelten. [3]
Eine Bank kann BTC besitzen, ein Instrument mit Bezug zu dessen Kurs handeln oder Kryptowerte für Kunden verwahren. Daraus entstehen nicht automatisch dieselben Positionen. SCO60 verwendet in der hier zitierten Fassung für 2026 bei Gruppe 2b ein Risikogewicht von 1250 % und für die zweite Gruppe außerdem eine Grenze relativ zum Tier 1-Kapital. Das Risikogewicht ist aber nicht direkt die erforderliche Kapitalquote. Auch Kundenverwahrung unterscheidet sich von einer eigenen Anlage, kann jedoch operationelle und rechtliche Risiken verursachen. Erst wenn Tätigkeit und örtliche Regeln geklärt sind, lässt sich die Kapitalbehandlung sinnvoll beurteilen. [4]
Jana weiß nun, dass sie neben der Quote auch Datum, Qualität der Aktiva und Berichtsumfang lesen muss. Eine konsolidierte Angabe umfasst die betreffende Unternehmensgruppe, nicht zwangsläufig nur die Bank, mit der sie selbst einen Vertrag geschlossen hat. Allein beweist sie weder Liquidität, also rechtzeitige Zahlungsfähigkeit, noch Zugriff auf Kunden-BTC oder Schutz vor jedem Ausfall. Auch tatsächliche Verluste und ihre Entwicklung sind wichtig. Kapitalanforderungen begrenzen Risiken, ersetzen aber weder die Beurteilung der gesamten Bank noch die Prüfung sicherer Verwahrung. [1]
Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit Basel Crypto Standard, Financialization, Credit risk. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem Basel Crypto Standard, Financialization.