Impairment accounting erfasst die Wertminderung eines bilanzierten Vermögenswerts. Es prüft, ob der Buchwert den nach dem Standard erzielbaren Betrag übersteigt. Dafür gibt es kein einheitliches automatisches Verfahren für alle Vermögenswerte. Bewertungsgrundlage, Testbedingungen und Regeln einer späteren Wertaufholung sind wichtig. Ein Buchverlust ist zudem von tatsächlichen Geldbewegungen zu trennen.
Der internationale Standard IAS 36 vergleicht den Buchwert mit dem durch Nutzung oder Verkauf erzielbaren Betrag. Er erfasst viele, aber nicht alle Vermögenswerte. Vorräte unterliegen IAS 2; Finanzwerte im Anwendungsbereich von IFRS 9 haben eigene Vorgaben, einschließlich erwarteter Kreditverluste, soweit anwendbar. Diese schätzen Verluste durch mögliche Zahlungsausfälle von Schuldnern. Ein sinkender Marktpreis schreibt daher nicht dieselbe Buchung für das ganze Unternehmen vor. Zuerst klären wir Vermögenswert und Rechnungslegungsregeln. [1] [2] [3]
In unserem IAS-36-Beispiel im Anschaffungskostenmodell beträgt der Buchwert 100 USD, US-Dollar. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist 70, der Nutzungswert 85. Ersterer bewertet einen möglichen Verkauf nach den betreffenden Kosten; Letzterer die erwarteten Zahlungsströme aus der Nutzung zum heutigen Wert. Der erzielbare Betrag ist der höhere: max(70,85)=85. Der Verlust beträgt also 15, nicht 30. Für den Nutzungswert wird künftiges Geld auf heute abgezinst, nicht einfach der zukünftige Umsatz aufsummiert. [1]
Eine Maschine erzeugt womöglich keine gesondert erkennbaren Geldzuflüsse, wenn sie nur als Teil einer Fertigungslinie arbeitet. IAS 36 verwendet dann die kleinste Gruppe mit weitgehend unabhängigen Zuflüssen: eine zahlungsmittelgenerierende Einheit. Unsere beiden verbundenen Maschinen mit Buchwerten von 70 und 50 bilden eine Einheit von 120. Bei einem erzielbaren Betrag von 100 entsteht ein Verlust der Einheit von 20. Das weist nicht den gesamten Verlust der ersten Maschine zu. Für die Verteilung gelten Regeln und Grenzen je Vermögenswert. [1]
IAS 36 verlangt jährliche Tests für Goodwill, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und solche, die noch nicht nutzungsbereit sind. Immaterielle Vermögenswerte haben keine körperliche Substanz. Goodwill ist ein bei einem Unternehmenserwerb entstehender Posten für Nutzen, der nicht einzeln identifizierbaren Vermögenswerten zugeordnet werden kann; gemeint ist nicht bloß ein guter Ruf. Unbestimmte Nutzungsdauer bedeutet kein absehbares Ende des Nutzens, nicht ewiges Bestehen. Bei anderen Vermögenswerten lösen Hinweise auf mögliche Wertminderung den Test aus. Diese werden bei der Abschlusserstellung beurteilt; eine einzelne Kursnotierung bewirkt keine automatische Buchung. [1] [4]
Unsere Anlage kostet 100 USD, hat eine Nutzungsdauer von 5 Jahren und einen Restwert von 0. Lineare Abschreibungen verteilen die Kosten mit 20 pro Jahr. Nach dem ersten Jahr ist der Buchwert 80. Ergibt der Test einen erzielbaren Betrag von 60, entsteht zusätzlich eine Wertminderung von 20. Bei unveränderter Restnutzungsdauer von 4 Jahren beträgt die künftige Jahresabschreibung 60/4=15. Geplante Kostenverteilung über die Zeit und zusätzlicher Wertverlust sind nicht dasselbe. Dieses Anlagenbeispiel besagt nicht, dass native BTC über 5 Jahre abgeschrieben werden. [1]
Bleiben wir bei derselben Anlage. Nach einer weiteren Jahresabschreibung von 15 beträgt ihr Buchwert 45. Ohne vorherige Wertminderung wären es 60 nach zwei Abschreibungen von je 20. Selbst bei einem neuen erzielbaren Betrag von 90 erlauben die Bedingungen des IAS 36 nur eine Erhöhung auf 60, also um 15, nicht um 45. Ein besserer Preis allein genügt nicht: Geänderte Schätzungen und die Grenze ohne früheren Verlust zählen. Wertminderungen des Goodwills werden nach IAS 36 nie rückgängig gemacht. [1]
Das Financial Accounting Standards Board (FASB), der amerikanische Standardsetzer, beschreibt das frühere Modell für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Ein festgestellter Verlust senkte den Buchwert; eine spätere Wertaufholung war untersagt. In unserem historischen Beispiel wird 1 BTC, gekauft für 50000 USD, nach einem ordnungsgemäß festgestellten Verlust bei einem Wert von 30000 mit 30000 geführt. Ein späterer Anstieg auf 60000 erhöht den Buchwert ohne Verkauf in diesem alten Modell nicht. ASU 2023-08 ersetzte das für Kryptowerte, die seine Bedingungen erfüllen, durch Neubewertung über das Nettoergebnis, verpflichtend für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 15. Dezember 2024. Das sind US GAAP, die allgemein anerkannten amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze. Das alte Beispiel ist nicht auf heutige erfasste Vermögenswerte oder die internationalen IFRS zu übertragen. [5]
In einem getrennten Beispiel senkt ein Verlust von 15 USD den Vermögenswert und das Ergebnis um 15. Die Buchung allein lässt das Bankguthaben von 20 unverändert; Steuern und andere Vorgänge bleiben außen vor. Die Firma benötigt 50 für eine Schuldzahlung und ihr fehlen weiterhin 30: 50−20=30. Die indirekte Kapitalflussrechnung, cash flow, leitet vom Ergebnis zur Geldbewegung über und rechnet deshalb den nicht zahlungswirksamen Aufwand zurück. Das erzeugt kein Geld. Neben Schätzungen und Testeinheit betrachten wir die tatsächliche Liquidität, also rechtzeitige Zahlungsfähigkeit, und mögliche Auswirkungen auf vereinbarte Kreditkennzahlen. [6]
Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit Fair value accounting, FASB ASU 2023-08, Cash flow, Credit risk. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem Fair value accounting, FASB ASU 2023-08.