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FASB ASU 2023-08

US-Aktualisierung für ausgewählte Kryptowerte

Besitzt eine Firma Bitcoin, verändert ein neuer Kurs auch den Wert ihrer Reserve. Manche amerikanischen Abschlüsse erfassten jedoch lange die Rückgänge, ohne spätere Anstiege zu berücksichtigen. FASB ASU 2023-08 änderte diesen Ansatz für bestimmte Kryptowerte: Die Folgebewertung beeinflusst das Ergebnis. Das überweist bei einem Kursanstieg weder Geld auf das Konto noch gilt es für jeden Token.

FASB ASU 2023-08 erläutert eine Änderung der US GAAP, der allgemein anerkannten amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze. FASB ist das Financial Accounting Standards Board, der Standardsetzer; ASU bedeutet Accounting Standards Update, ein Dokument zur Mitteilung von Änderungen. Verbindliche Regeln stehen in der Accounting Standards Codification, ASC, die um ein Unterthema für bestimmte Kryptowerte ergänzt wurde. Anfangsumstellung, spätere Neubewertung, Pflichtangaben und tatsächliche Geldeingänge sind zu trennen.

FASB veröffentlichte die Änderung am 13. Dezember 2023. Das neue Unterthema ASC 350-60 betrifft Folgebewertung, Darstellung und Angaben erfasster Vermögenswerte. Folgebewertung meint, was mit einem bereits erfassten Posten geschieht. Erstbewertung, Ansatz und spätere Ausbuchung bleiben anderen Regeln der US GAAP überlassen. Ein Kauf beginnt deshalb mit den Regeln für die konkrete Transaktion. Die Nummer der Aktualisierung erklärt allein nicht jede Buchung vom Kauf bis zum Verkauf. [1] [2]

Alle Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Es geht um einen immateriellen Vermögenswert ohne körperliche Substanz nach der Rechnungslegungsdefinition, der keine durchsetzbaren Ansprüche auf zugrunde liegende Güter, Dienstleistungen oder andere Vermögenswerte vermittelt. Er entsteht oder besteht auf einem verteilten, unter Teilnehmern geteilten Register mit Blockchain oder ähnlicher Technik und ist kryptografisch gesichert. Die Einheiten müssen austauschbar sein; Schaffung oder Ausgabe durch die berichtende Organisation oder eine nahestehende Partei sind ausgeschlossen. Ein NFT, ein nicht austauschbarer Token, scheitert an der Austauschbarkeit; ein Token mit Anspruch auf einen anderen Vermögenswert an der Anspruchsbedingung. FASB stellt klar: Ist Mining die einzige Beteiligung an der Entstehung erhaltener Belohnungen, macht es die Organisation nicht zum Schöpfer dieser Coins. Die Stückzahl allein entscheidet nicht. [2] [1]

Die Pflicht gilt für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 15. Dezember 2024 einschließlich der Zwischenperioden darin. Bei einem gewöhnlichen Kalenderjahr bedeutet das den 1. Januar 2025. Nicht jede Firma muss unabhängig vom Geschäftsjahr am selben Tag wechseln. Frühere Anwendung war für noch nicht veröffentlichte oder zur Veröffentlichung bereitgestellte Abschlüsse erlaubt. Eine Wahl während einer Zwischenperiode galt ab Beginn dieses Geschäftsjahres. Es war keine Möglichkeit, erst im dritten Quartal anzufangen und den früheren Teil auszunehmen. [2]

Bei Erstanwendung verändert die kumulierte Differenz die anfänglichen einbehaltenen Ergebnisse, frühere im Unternehmen belassene Ergebnisse, oder eine andere passende Eigenkapitalkomponente. Eigenkapital ist die bilanzielle Differenz zwischen Vermögenswerten und Schulden. Unser Modell hat einen alten Buchwert von 30000 USD, US-Dollar, und einen anfänglichen beizulegenden Zeitwert von 60000: Differenz 30000. Senkt ein gesondert bestimmter Steuereffekt die Anpassung um 6000, beträgt die Nettoänderung des Eigenkapitals 30000−6000=24000. Der Betrag 6000 ist keine vorgeschriebene Steuer dieses Standards. Auch die Anpassung von 24000 ist weder gewöhnlicher Betriebsgewinn noch Geldeingang. [1]

Nach der Umstellung sinkt der Wert derselben Menge von 60000 auf 55000 USD. Die Folgeänderung ist −5000 vor Steuern; der Geldzufluss aus der bloßen Neubewertung beträgt 0. Erfasste Vermögenswerte stehen getrennt von anderen immateriellen Werten, Neubewertungsänderungen getrennt von Änderungen der Buchwerte dieser anderen Posten. Leser erkennen so die Auswirkungen der Kryptoreserve. Anfangsanpassung des Eigenkapitals, spätere Ergebnisse und Verkäufe dürfen nicht vermischt werden. [1]

Zwischen- und Jahresangaben nennen für bedeutende Bestände Name, Kostenbasis, beizulegenden Zeitwert und Einheiten. Die Kostenbasis ist der nach der jeweiligen Methode für Veräußerungsgewinne oder -verluste verwendete Betrag; kleinere Bestände werden zusammengefasst. Bei vertraglichen Verkaufsbeschränkungen sind Wert der betroffenen Bestände, Art, Restdauer und mögliche Aufhebungsumstände anzugeben. Unsere 2 BTC, davon 1 beschränkt, bedeuten nicht automatisch 2 frei verkäufliche BTC. Die Angabe allein beendet die Beschränkung nicht. [1]

Unsere Überleitung in Tausend USD beginnt bei 100. Zugänge von 30, Abgänge von 20, Gewinne von 15 und Verluste von 5 ergeben: 100+30−20+15−5=120. Sind +15 und −5 die Nettoergebnisse von BTC- und ETH-Beständen, wobei ETH die native Einheit von Ethereum ist, darf die Jahresüberleitung sie nicht bloß durch +10 ersetzen. Ergebnisse einzelner Kryptowerte mit netto positiver und negativer Neubewertung werden getrennt gezeigt. Hinzu kommen die Art der Bewegungen, realisierte Abgangsergebnisse gegenüber der Kostenbasis und deren Bestimmungsmethode. Ein Buchwertabgang von 20 ist nicht automatisch Verkaufserlös von 20. [1]

Ein Händler kann einen Kryptowert für gewöhnliche Waren oder Dienstleistungen erhalten und fast sofort in Geld umwandeln. Diese Eingänge gehören zum operativen cash flow, den Geldbewegungen aus gewöhnlicher Tätigkeit. Fast sofort meint hier erwartbar Stunden oder wenige Tage, nicht Wochen. Unser Händler erhält so 20 USD. Das ist weder ein nicht zahlungswirksamer Bewertungsgewinn der Reserve noch eine Regel für jeden Verkauf langfristig gehaltener BTC. FASB betrifft US GAAP, nicht IFRS. Die internationale Entscheidung für die betrachteten Kryptowährungen unterscheidet IAS 2 für Vorräte und IAS 38 für immaterielle Werte. Steuereffekte sind gesondert zu beurteilen. [1] [3]

Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit Impairment accounting, Fair value accounting, Cash flow, Corporate Bitcoin Treasury. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem Fair value accounting, Impairment accounting.

DOC · 001FASB — ASU 2023-08 Accounting for and Disclosure of Crypto AssetsDokumentation DOC · 002FASB — December 13, 2023 crypto asset standard announcementDokumentation DOC · 003IFRS Interpretations Committee — Holdings of Cryptocurrencies, June 2019Dokumentation
Überarbeitet: Quellenbasiert · Keine Anlageberatung