Larry Fink ist Mitgründer und führender Vertreter des Vermögensverwalters BlackRock. Für Bitcoin ist er wichtig, weil er eine Verbindung zur traditionellen Finanzwelt schafft: Er spricht öffentlich darüber, und sein Unternehmen bietet den iShares Bitcoin Trust ETF mit dem Börsenkürzel IBIT an. Anleger können damit Anteile erwerben, die dem Bitcoin-Preis folgen sollen, ohne selbst Bitcoin-Schlüssel zu verwalten. Diese Form der Preisbeteiligung hat andere Möglichkeiten und Risiken als eine eigene Wallet.
Laurence D. Fink, bekannt als Larry Fink, gründete BlackRock 1988 mit sieben Partnern. Bei der Überprüfung im Oktober 2026 führt ihn das Unternehmensprofil als Chairman und CEO. Die Firma verwaltet Anlagen ihrer Kunden, weshalb ihre Entscheidungen und öffentlichen Aussagen an den Finanzmärkten Aufmerksamkeit finden. Das erklärt auch seine Rolle bei Bitcoin: Er kann das Produktangebot und die öffentliche Debatte beeinflussen. Sein Amt bei BlackRock berechtigt ihn aber nicht dazu, die Regeln des Bitcoin-Netzwerks zu ändern. [1]
Das von BlackRock verwaltete Vermögen ist keine Aufstellung von Finks Privatvermögen. Ein Vermögensverwalter trifft Anlageentscheidungen innerhalb der mit Kunden vereinbarten Bedingungen. Auch bei IBIT müssen Unternehmen, Anteilseigner und Bitcoin-Verwahrung getrennt betrachtet werden. Das Vermögen liegt in einer US-amerikanischen Rechtsstruktur namens Trust; die Anteile vermitteln eine Beteiligung an dessen Nettovermögen. Verwahrer halten die Bitcoin nach vertraglichen Vorgaben. Eine Schlagzeile über Bitcoin-Bestände von IBIT bedeutet daher nicht, dass Fink diese Coins persönlich gekauft hat. [1] [4]
In seinem Anlegerbrief von 2025 erörtert Fink, was geschehen könnte, wenn die USA ihre Schulden und Haushaltsdefizite nicht in den Griff bekommen. Digitale Vermögenswerte einschließlich Bitcoin könnten dann die Vorrangstellung des Dollars als Reservewährung von Staaten und Institutionen gefährden. Entscheidend ist das Wort „wenn“: Er beschreibt mögliche Folgen einer bestimmten Entwicklung. Er erklärt weder, Bitcoin habe den Dollar bereits ersetzt, noch verspricht er eine Rendite. Leser erhalten die Einschätzung eines einflussreichen Finanzmanagers, keine Gewissheit über die Zukunft. [2]
Stellen wir uns zwei Menschen vor. Der eine kauft Bitcoin und überträgt sie in seine eigene Wallet. Der andere kauft einen IBIT-Anteil an der Börse. Beide können steigende oder fallende Bitcoin-Preise spüren, besitzen aber unterschiedliche Dinge. Der Prospekt vom Juli 2025, ergänzt im November, beschreibt den Anteil als Beteiligung am Nettovermögen des Trusts; die Bitcoin selbst halten dessen Verwahrer. Anleger erhalten keine Private Keys, also keine Schlüssel zum Signieren von Bitcoin-Zahlungen. Mit einem Anteil können sie deshalb nicht wie mit Coins in der eigenen Wallet eine Bitcoin-Zahlung ausführen. [4]
IBIT ermöglicht die Ausgabe und Rücknahme großer Anteilspakete, sogenannter Körbe. Laut Prospekt ist dieser Vorgang vertraglich gebundenen Authorized Participants vorbehalten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie können die Körbe gegen Bitcoin oder Bargeld abwickeln. Wer einen einzelnen Anteil kauft, erhält diese Möglichkeit nicht automatisch; gewöhnliche Anleger verkaufen ihn normalerweise an andere Marktteilnehmer an der Börse. Die Abwicklung in Bitcoin auf Produktebene begründet also kein Auszahlungsrecht für jeden Anteilseigner. Ebenso ist die alte Behauptung unzutreffend, alle diese Vorgänge müssten ausschließlich in Bargeld erfolgen. [4]
IBIT weist den NAV aus, den Nettoinventarwert. Er ergibt sich aus dem Vermögenswert abzüglich der Verbindlichkeiten. Je Anteil berechnet lässt er sich mit dem Börsenpreis vergleichen. Beide Beträge können abweichen, und die Produktkosten mindern das Ergebnis gegenüber dem bloßen Halten von Bitcoin. Ähnliche Sorgfalt verdienen Meldungen über wachsendes Vermögen: Bleibt die Zahl der gehaltenen Coins gleich und steigt ihr Preis, wächst der Dollarwert auch ohne neue Käufe. Eine Wertänderung allein verrät daher nicht, wie viel neues Geld Anleger eingezahlt haben. [3] [4]
Am 10. Januar 2024 gab die US-Wertpapieraufsicht SEC die Genehmigung für Notierung und Handel von Bitcoin-Spot-ETPs bekannt, also börsengehandelten Produkten mit direktem Bitcoin-Bezug. Sie unterschied ausdrücklich zwischen der Handelszulassung und einer Empfehlung für Bitcoin oder einer Billigung der Verwahrungsvereinbarungen. Auch das Kürzel ETF bedeutet nicht, dass alle Produkte denselben Regeln unterliegen. Der IBIT-Prospekt erklärt, dass der Trust nicht nach dem Investment Company Act of 1940 registriert ist. Die mit dieser Registrierung verbundenen Schutzvorschriften fehlen deshalb; völlig unreguliert ist das Produkt damit aber nicht. [5] [4]
Finks Brief von 2025 geht über Bitcoin hinaus. Er beschreibt Tokenisierung: Aktienbesitz könnte etwa durch einen digitalen Eintrag auf einer Blockchain, einen Token, dargestellt werden. Damit ändern sich Erfassung und Übertragung, nicht automatisch das dahinterstehende Recht. Bei einer Aktie bleiben Emittent, Gesetze und die Anerkennung von Aktionärsrechten entscheidend. Fink spricht zudem ausdrücklich über Identitätsprüfung. Bitcoin und eine tokenisierte Aktie sind deshalb nicht austauschbar. Ein Blockchain-Eintrag allein macht einen Anspruch weder durchsetzbar noch beseitigt er sämtliche Vermittler. [2]
Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit Sergio Demian Lerner, Spot-Bitcoin-ETP, Selbstverwahrung. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem Brian Armstrong.