Brian Armstrong ist Mitgründer und operativer Unternehmenschef von Coinbase, einem Anbieter von Handel und weiteren Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte. Für viele Menschen ist eine solche Plattform der Einstieg in Bitcoin: Sie melden sich an und erteilen einen Auftrag, statt eigene Schlüssel zu verwalten. Eine bequeme Oberfläche ändert aber nicht, wer die Schlüssel hält. An seiner Firma lässt sich erklären, wie sich Börsenleitung, Aktienbesitz und die eigenständige Kontrolle über Bitcoin unterscheiden.
Armstrong gründete Coinbase gemeinsam mit Fred Ehrsam. Die Unterlagen zur Hauptversammlung 2026 nennen ihn als Unternehmenschef und Verwaltungsratsmitglied seit dem Unternehmensstart im Mai 2012 und als Vorsitzenden des Verwaltungsrats seit Februar 2021. Das aktuelle Unternehmensprofil bestätigt seine Führungsrolle zum Prüfzeitpunkt. Er leitet somit einen Dienstleister für Privatkunden und Institutionen im Bereich digitaler Vermögenswerte. Das ist eine wichtige Position in der Bitcoin-Wirtschaft, aber eine andere Aufgabe als Protokollentwicklung oder der Betrieb eines eigenen Nodes. [1] [2]
Aktien müssen nicht dieselben Stimmrechte verleihen. Nach den Coinbase-Unterlagen von 2026 hat eine Aktie der Class A eine Stimme, eine Aktie der Class B dagegen 20. Armstrong verfügt über die Stimmenmehrheit und damit über erheblichen Einfluss auf die Unternehmensführung. Diese Zahlen betreffen Firmenentscheidungen. Es sind keine Stimmen von Bitcoin-Nutzern, und sie ändern nicht die Regeln, nach denen Nodes Transaktionen prüfen. Eine große Börse zu führen und das Bitcoin-Protokoll zu kontrollieren sind unterschiedliche Befugnisse. [2]
Wenn Sie Bitcoin auf Coinbase.com kaufen und dort lassen, erscheint ein Guthaben in Ihrem Konto. Laut Hilfe hält die Plattform die Vermögenswerte für Sie und verwaltet die privaten Schlüssel der gehosteten Wallets. Ein privater Schlüssel wird benötigt, um eine Transaktion zur Ausgabe von Coins zu signieren. Mit einer Auszahlungsanfrage bitten Sie also die Plattform, diese auszuführen. Das Kontopasswort allein erlaubt keine Bitcoin-Signatur außerhalb der Plattform. Der rechtliche Anspruch auf Vermögenswerte und die praktische Kontrolle durch eigene Schlüssel sind zwei verschiedene Dinge. [3]
Bei einem vergessenen Coinbase-Passwort gibt es ein Wiederherstellungsverfahren über die Plattform. Bei Self-custody, also Selbstverwahrung, trägt dagegen der Nutzer die Verantwortung für die Schlüssel. In einer Wallet mit Wiederherstellungsphrase dienen diese Wörter als Sicherung, aus der sich die Schlüssel wiederherstellen lassen. Gehen der Walletzugang und alle nutzbaren Sicherungen verloren, kann der Support unter Umständen nicht helfen; die Bitcoin bleiben möglicherweise unzugänglich. Der Appname reicht deshalb nicht aus: Vorher sollte klar sein, wer die Schlüssel hält und wie genau diese Wallet wiederhergestellt wird. [4]
Die Coinbase-Aktie wird unter dem Kürzel COIN gehandelt. Ihr Kauf vermittelt eine Unternehmensbeteiligung, keine festgelegte Menge BTC zum Auszahlen in eine Wallet. Auch Angaben zu Plattformvermögen müssen sorgfältig gelesen werden: Sie enthalten Kundenvermögen und beschreiben nicht Armstrongs private Bitcoin-Bestände. Neben dem Firmennamen können daher ganz unterschiedliche Zahlen stehen. Hilfreich ist die Frage, ob es um Aktien, firmeneigenes Vermögen oder für Kunden gehaltene Werte geht. [1] [2]
Am 27. Februar 2025 gab die US-Wertpapieraufsicht SEC die vereinbarte Beendigung ihres Zivilverfahrens gegen Coinbase bekannt. Sie begründete dies mit einem geänderten Regulierungsansatz und der Arbeit an einem neuen Rahmen für digitale Vermögenswerte. Ausdrücklich beruhte die Entscheidung nicht auf einer Prüfung der Berechtigung der Vorwürfe und sagte nichts über ihre Haltung zu anderen Verfahren aus. Das Ende des Streits ist deshalb keine gerichtliche Bestätigung jedes früheren Unternehmenshandelns oder Zulassung sämtlicher Produkte. [5]
Am 15. Mai 2025 teilte Coinbase mit, Angreifer hätten einige Supportmitarbeiter bestochen und Kundendaten einschließlich persönlicher Angaben und Kontoübersichten erhalten. Nach Unternehmensangaben waren private Schlüssel und Zugangsdaten nicht betroffen. Dennoch bestand ein Risiko: Betrüger konnten echte Informationen nutzen, sich als Support ausgeben und Kunden zu Überweisungen bewegen. Das ist die Darstellung von Coinbase, kein unabhängiges Audit. Der Fall zeigt, warum Bitcoin-Schutz auch den Schutz persönlicher Daten und die Prüfung von Zahlungsaufforderungen umfasst. [6]
Stellen Sie sich einen Anrufer vor, der Ihren Namen und Kontostand kennt und verlangt, das Geld sofort in Sicherheit zu bringen. Dieses Wissen beweist seine Identität nicht. Coinbase erklärt in derselben Mitteilung, weder Passwörter noch 2FA-Codes oder Überweisungen an eine angeblich sichere Wallet zu verlangen. 2FA ist eine zusätzliche Anmeldeprüfung, etwa per Code oder Sicherheitsschlüssel; auch dieser Code gehört nicht an einen Anrufer. Beenden Sie das Gespräch und prüfen Sie das Problem selbst über die offizielle App oder Website, nicht über dessen Kontaktangaben. [6]
Für ein möglichst vollständiges Bild lies diesen Eintrag zusammen mit Larry Fink, Custodial Exchange, Selbstverwahrung. Auf diesen Eintrag verweisen außerdem Changpeng Zhao.